Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

thies – for work GmbH & Co. KG
Südlohner Weg 24, 48703 Stadtlohn

(Stand: November 2025)

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Verkauf, Lieferung, Montage, Dienstleistungen und Leistungen der thies – for work GmbH & Co. KG (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
    Ein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) findet nicht statt.

  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

  3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

2. Angebote, Vertragsschluss und Auftragsbestätigung

  1. Unsere Angebote (z. B. PDF-Angebote, Präsentationen, Kalkulationen, E-Mails, Website-Darstellungen) sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch

    • unsere schriftliche Auftragsbestätigung, oder

    • die Ausführung der Lieferung bzw. Leistung.

  3. Soweit im Angebot nicht anders angegeben, sind unsere Angebote 30 Tage ab Ausstellungsdatum bindbar. Verspätete Annahmen bedürfen unserer Bestätigung; wir dürfen in diesem Fall zwischenzeitliche Hersteller- oder Zuliefererpreiserhöhungen weitergeben.

  4. Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen (z. B. Schreib-, Rechen- oder Kalkulationsfehler) berechtigen uns zur Korrektur oder Anfechtung. Der Kunde ist berechtigt, bei wesentlicher Abweichung innerhalb von 7 Tagen zurückzutreten.

  5. An Planungen, Zeichnungen, Layouts, Konzepten, Visualisierungen sowie vergleichbaren Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte vor.
    Eine Weitergabe an Dritte – insbesondere an Wettbewerber – ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

3. Korrekturrecht nach Auftragsbestätigung

  1. Wir sind berechtigt, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Versand der Auftragsbestätigung sachlich gebotene Anpassungen vorzunehmen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eintreten, die bei Vertragsschluss nicht bekannt oder nicht vorhersehbar waren, insbesondere:

    • Hersteller- oder Zuliefererpreiserhöhungen,

    • geänderte technische Voraussetzungen,

    • wesentliche Projektänderungen,

    • außergewöhnliche betriebliche Gründe.

  2. Wir informieren den Kunden unverzüglich in Textform über erforderliche Anpassungen.

  3. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er innerhalb von 7 Tagen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung als angenommen.

4. Leistungsumfang, Einsatz Dritter und Teilleistungen

  1. Umfang und Inhalt unserer Leistungen ergeben sich aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

  2. Wir dürfen Subunternehmer und externe Dienstleister einsetzen; für deren Verschulden haften wir wie für eigenes.

  3. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt unsere Leistungen durch angemessene Mitwirkung, insbesondere:

    • Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Freigaben,

    • Zugangsgewährung zu Räumen, Gebäuden und Infrastruktur,

    • Bereitstellung von Strom, Netzwerk und baulichen Voraussetzungen,

    • rechtzeitige Information über Baufortschritte und Verzögerungen.

  2. Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungen nicht oder verspätet,

    • verlängern sich alle Fristen angemessen,

    • sind wir berechtigt, Mehraufwand (z. B. Anfahrten, Wartezeiten, Zwischenlagerung) nach geltenden Stundensätzen abzurechnen.

  3. Werden Leistungen durch fehlende Mitwirkung erheblich verzögert, dürfen wir Teilleistungen abrechnen und einen aktualisierten Zeitplan festlegen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  2. Bei Änderungen von Mengen, Projektumfang oder Projektlaufzeit dürfen wir die Preise angemessen anpassen.

  3. Wir können vor Ausführung eine Anzahlung bis zu 50 % sowie Abschlagszahlungen für nachgewiesene Teilleistungen verlangen.

  4. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort ohne Abzug fällig.

  5. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatzsowie angemessene Mahnkosten.

  6. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Forderungen des Kunden.

7. Preisanpassungen bei Miet-, Service- und Wartungsverträgen

  1. Wir sind berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte einmal jährlich um bis zu 8 % anzupassen, sofern sich unsere Kosten für Material, Energie, Transport, Lizenzen, Servicepartner, Herstellerpreise oder Personal entsprechend erhöhen.

  2. Die Preisanpassung gilt für alle im Vertrag genannten Preisbestandteile, insbesondere:

    • Mietpreise,

    • Service- und Wartungspauschalen,

    • Grundpreise,

    • Nutzungsgebühren,

    • Folgekosten (z. B. Druckvolumen, Lizenzen, Verbrauchsmaterial),
      sofern diese im Vertrag ausgewiesen sind.

  3. Die Anpassung erfolgt frühestens nach 12 Monaten Vertragslaufzeit und wird dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus in Textform mitgeteilt.

  4. Übersteigen Preisanpassungen im laufenden Vertragsjahr 8 %, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit 14 Tagen Frist zum Anpassungszeitpunkt.

  5. Kostensenkungen unserer Lieferanten oder Hersteller werden – sofern sie unsere Kalkulation wesentlich beeinflussen – berücksichtigt.

8. Lieferung, Lieferfristen und Gefahrübergang

  1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

  2. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands an die vereinbarte Anlieferstelle.

  3. Die Gefahr geht über auf den Kunden

    • bei Übergabe oder

    • bei Übergabe an den Transporteur (Versendungskauf).

  4. Bei Annahmeverzug geht die Gefahr mit Eintritt des Verzuges über.

  5. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung (höhere Gewalt, Lieferkettenstörung, Selbstbelieferung trotz Deckungsgeschäft) informieren wir den Kunden unverzüglich und nennen eine neue Lieferfrist. Ist auch diese nicht einhaltbar, dürfen wir ganz oder teilweise zurücktreten; Zahlungen des Kunden werden erstattet.

9. Lieferbereitschaft, Annahmeverzug und Zwischenlagerung

  1. Wenn die Ware lieferbereit ist und die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, informieren wir den Kunden über die Lieferbereitschaft.

  2. Erfolgt kein Lieferabruf bzw. keine Annahme innerhalb von 15 Tagen, dürfen wir:

    • die Ware in Rechnung stellen,

    • die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden sachgerecht einlagern.

  3. Lagerkosten: 1 % des Netto-Warenwerts je angefangene Woche, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  4. Mit Rechnungsstellung geht das Eigentum auf den Kunden über; wir übernehmen die versicherte Lagerung bis zur Auslieferung.

  5. Gewährleistungs- und Reklamationsfristen beginnen bei verzögerter Annahme mit der Lieferbereitschaft.

10. Probelieferungen, Muster und Mietgestellung

  1. Für zur Verfügung gestellte Muster, Demomöbel, Testgeräte oder Mietgeräte gelten die individuellen Konditionen.

  2. Der Kunde trägt das Risiko für Verlust, Beschädigung und Untergang, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

  3. Für Schäden aus übermäßiger oder vertragswidriger Nutzung haftet der Kunde.

11. Reklamationen, Mängel und Gewährleistung

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind innerhalb von 7 Tagen in Textform anzuzeigen.
    Kaufleute unterliegen ergänzend §§ 377, 381 HGB.

  2. Wir leisten nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zur Nacherfüllung sind angemessene Zeit und Zugang zu gewähren.

  3. Kosten, die durch eine nachträgliche Verbringung an einen anderen Ort als den vereinbarten Bestimmungsort entstehen, trägt der Kunde.

  4. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – zurücktreten.

  5. Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Gefahrübergang.

  6. Keine Mängel sind insbesondere Abweichungen bei natürlichen Materialien (Holz, Stoff, Leder), Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung oder Nutzung nicht freigegebener Zubehörteile.

  7. Die Reklamation einzelner Positionen berechtigt nicht zum Einbehalt der gesamten Rechnung.

12. Haftung

  1. Wir haften unbegrenzt

    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

    • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

    • nach Produkthaftungsgesetz,

    • bei ausdrücklich übernommenen Garantien.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal 25.000 € je Schadensfall.

  3. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Datenverluste ist ausgeschlossen.

  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeitende, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

13. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen unser Eigentum.

  2. Der Kunde hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen übliche Risiken zum Neuwert zu versichern.

  3. Weiterveräußerung ist im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig; Forderungen hieraus gelten in Höhe des Rechnungswertes bereits jetzt als an uns abgetreten.

  4. Bei Zahlungsverzug dürfen wir:

    • die Weiterveräußerungsbefugnis widerrufen,

    • die Abtretung offenlegen,

    • Vorbehaltsware herausverlangen (Zutrittsrecht).

  5. Übersteigt der Sicherungswert unsere Forderungen um mehr als 20 %, geben wir Sicherheiten frei.

14. Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise sind unter
www.thies-for-work.de/datenschutz
abrufbar und werden Bestandteil dieser AGB.

15. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist 48703 Stadtlohn.

  2. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist, soweit zulässig, Stadtlohn.

  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, ohne UN-Kaufrecht (CISG).

  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.